Über das Kontaktformular können Sie eine Frage oder Mitteilung zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket formulieren. Das JobCenter und das Amt für Soziales und Wohnen haben die Antragsabgabe zentralisiert.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kindergeld mit Kinderzuschlag bzw. Wohngeld erhalten, können auch Hilfen über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen werden folgende Leistungen finanziert:
- Hilfen für Lernförderung
- Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (angeleitete Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur, Freizeit)
- ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Kita und Schule sowie in der Kindertagespflege
- Kita- und Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten
- Schüler-Beförderungskosten
- Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
Rechtsgrundlagen
SGB II, SGB XII, AsylbLG
- Onlinedienstleistungen
- Mitteilung an das Jobcenter - Abteilung für Bildung und Teilhabe
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Mitteilung an das Jobcenter - Abteilung für Bildung und Teilhabe
- Zuständige Einrichtung
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- Bildung und Teilhabe (BuT)
- Bismarckstr. 36
- 45128 Essen
- Tel: +49 201 88-57180
- Fax: +49 201 889156705
- E-Mail: bildung-und-teilhabe@jobcenter.essen.de