Der Rat der Stadt Essen hat in der Sitzung vom 23.02.22 die Einrichtung eines Inklusionsbeirats mit der dazugehörigen Satzung beschlossen.
Dies dient dazu, Hindernisse für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen beziehungsweise diese zu vermeiden. Der Inklusionsbeirat zielt darauf ab, dass Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen im Vordergrund stehen und als Expert*innen in eigener Sache beraten und empfehlen können - getreu dem Motto „Nichts über uns ohne uns“.
Voraussetzungen
Das Rahmenkonzept steht- jetzt fehlen nur noch die Mitglieder, die den Inklusionsbeirat mit Leben füllen. Hierfür benötigen wir die Unterstützung der Bürger*innen der Stadt Essen. Bewerben Sie sich gerne als Mitglied des Inklusionsbeirates. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zum Personenkreis Menschen mit Behinderungen gemäß § 2 Sozialgesetzbuch IX gehören, volljährig sind und sich Ihr Wohnsitz in Essen befindet.
Fristen
Die erste Sitzung des Inklusionsbeirates soll bereits im November dieses Jahres stattfinden. Die Bewerbungsfrist endet am 15. August 2022.
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie der Seite des Inklusionsbeirates.
- Onlinedienstleistungen
- Bewerbung für den Inklusionsbeirat
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Bewerbung für den Inklusionsbeirat
- Zuständige Einrichtung
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- Amt für Soziales und Wohnen
- Steubenstr. 53
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-50555
- E-Mail: sozialamt@essen.de
- Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Ufermann Sozialplanung, Koordinierungsstelle Inklusion
- Tel.:
- +49 201 88-50156
- E-Mail:
- heike.ufermann@sozialamt.essen.de
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Frau Eva Koch Stellv. Geschäftsführung ASAGI, GF Unterausschuss Soziales, GF Unterausschuss Wohnungshilfe u. Obdachlosigkeit, GF Inklusionsbeirat
- Tel.:
- +49 201 88-50208
- E-Mail:
- eva.koch@sozialamt.essen.de
- Weiterführende Links
- Inklusionsbeirat