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Hier finden Sie das Online-Antragsverfahren zur Registrierung als Berufsbetreuer*in.


Als Berufsbetreuer*in können nur die Betreuer*innen von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als beruflicher Betreuer registriert sind (§§ 12 Abs. 1 S. 4, 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich.

Nach Eingang des Antrages prüft die Stammbehörde neben ihrer Zuständigkeit, ob die Unterlagen vollständig sind und alle gesetzlichen Voraussetzungen für eine Registrierung vorliegen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob die notwendige Sachkunde gemäß BtRegV vollständig nachgewiesen wurde. Im Anschluss erfolgt ein persönliches Eignungsgespräch bei der Stammbehörde.


§ 23 ff BtOG

BtREgV


Voraussetzungen für die Registrierung als Berufsbetreuer*in in Essen sind:

  1. Volljährigkeit
  2. Eine Dienstanschrift im örtlichen Stadtgebiet. Sollte keine Dienstanschrift vorhanden sein, ist die Wohnanschrift ausschlaggebend für die örtliche Zuständigkeit der Stammbehörde
  3. Geeignete Nachweise über den Erwerb der nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 erforderlichen Sachkunde.
  4. Schuldenfrei
  5. Keine Straf- Ermittlungs-, oder Insolvenzverfahren anhängig
  6. Keine Eintragungen im Führungszeugnis

Die Registrierung erfolgt auf Antrag, der bei der Stammbehörde zu stellen ist. Mit dem Antrag sind beizubringen:

  1. ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes, das nicht älter als drei Monate sein soll,
  2. eine Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b der Zivilprozessordnung, die nicht älter als drei Monate sein soll,
  3. eine Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist,
  4. eine Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde, und
  5. geeignete Nachweise über den Erwerb der nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 erforderlichen Sachkunde.

Zudem haben Sie als Antragsteller*in der Stammbehörde den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur Ihrer beruflichen Betreuertätigkeit mitzuteilen.


Über den Antrag wird nach Eingang der vollständigen Unterlagen regelhaft innerhalb einer Frist von 3 Monaten durch Verwaltungsakt entschieden. Die Registrierung gilt bundesweit (§ 24 Abs. 3 Satz 7 BtOG).


Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten durch Verwaltungsakt zu entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und dem Antragsteller rechtzeitig mitzuteilen.


Weitere Informationen finden Sie auf unseren Merkblättern zur Betreuerregistrierung auf unserer Homepage.


Nach Eingang aller Unterlagen erfolgt eine Plausibilitätsprüfung. Sofern bei dieser Prüfung keine Ausschlusstatbestände vorliegen, erhalten Sie eine Einladung zu einem Eignungsgespräch bei der Stammbehörde. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid zur erfolgreichen Registrierung als Berufsbetreuer*in.

Sollten Ausschlusstatbestände vorliegen, oder die Eignung im persönlichen Gespräch verneint werden, wird Ihr Antrag auf Registrierung abgelehnt.


Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
Betreuungsstelle
Maxstr. 64
45127 Essen
Tel: +49 201 88-53399
Fax: +49 201 88-53403
E-Mail: betreuungsstelle@gesundheitsamt.essen.de
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