Türkische und syrische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum, wenn sie sich in Deutschland aufhalten wollen. Der Antrag für ein Visum muss bei den deutschen Auslandsvertretungen gestellt werden. Die Ausländerbehörde ist für die Erteilung eines Visums nicht zuständig. Im Rahmen der Beantragung eines Visums muss u.a. die Finanzierung des Aufenthaltes nachgewiesen werden. Dies kann z.B. aus Eigenmitteln oder durch eine förmliche Einladungs- und Verpflichtungserklärung erfolgen. Die Verpflichtungserklärung muss bei der zuständigen Ausländerbehörde am Wohnort der einladenden Person abgegeben werden. In der aktuellen Situation leistet die Stadt Essen schnell Hilfe: Die Kommunale Ausländerbehörde richtet einen Sonderservice zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen ein, damit in Essen wohnhafte Personen ihre betroffenen Verwandten aus den Krisengebieten nach Essen einladen können.
Rechtsgrundlagen
§ 68 Aufenthaltsgesetz
Hinweise und Besonderheiten
Notfalltermine können über die Hotline des ServiceCenters gebucht werden: 0201 88 38883.
Das ServiceCenter ist montags bis freitags von 07:30 h bis 18:00 h telefonisch erreichbar.
Bitte nutzen Sie ausschließlich die telefonische Terminvergabe über das ServiceCenter; E-Mails an die Ausländerbehörde können nicht zeitnah bearbeitet werden.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
- Schederhofstr. 45
- 45145 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de