Meldung an zuständige Behörde bei Überschreitung des Maßnahmenwerts für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser
Wenn bei der regelmäßig durchzuführenden Laboruntersuchung des Nutzwassers auf Legionellen eine Überschreitung des Maßnahmewerts festgestellt wird muss dies unverzüglich an die zuständige Behörde gemeldet werden.
BImSchG, 42. BImSchV
Überschreitung des Maßnahmenwerts bei der regelmäßig durchzuführenden Laboruntersuchung des Nutzwassers auf Legionellen
elektronische Meldung über KaVKA, Laborbericht zur Probe mit überschrittenem Maßnahmenwert
unverzüglich
Gebührenpflichtig nach allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW
unverzüglich
Die zuständige Behörde ist im Falle einer Maßnahmenwertüberschreitung unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV zu informieren. Innerhalb einer Frist von vier Wochen ist außerdem gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren. Die Information erfolgt durch den Betreiber über das KaVKA-Portal.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Untere Immissionsschutzbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 88-59588
- Fax: +49 201 88-59559
- E-Mail: uib@umweltamt.essen.de