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Meldung an zuständige Behörde bei Überschreitung des Maßnahmenwerts für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser


Wenn bei der regelmäßig durchzuführenden Laboruntersuchung des Nutzwassers auf Legionellen eine Überschreitung des Maßnahmewerts festgestellt wird muss dies unverzüglich an die zuständige Behörde gemeldet werden.


BImSchG, 42. BImSchV


Überschreitung des Maßnahmenwerts bei der regelmäßig durchzuführenden Laboruntersuchung des Nutzwassers auf Legionellen


elektronische Meldung über KaVKA, Laborbericht zur Probe mit überschrittenem Maßnahmenwert


unverzüglich


Gebührenpflichtig nach allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW


unverzüglich


Die zuständige Behörde ist im Falle einer Maßnahmenwertüberschreitung unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV zu informieren. Innerhalb einer Frist von vier Wochen ist außerdem gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren. Die Information erfolgt durch den Betreiber über das KaVKA-Portal. 


Zuständige Einrichtung
Untere Immissionsschutzbehörde
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 88-59588
Fax: +49 201 88-59559
E-Mail: uib@umweltamt.essen.de