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Wenn Sie eine Feuerungsanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder mehr betreiben, müssen Sie ein Anzeigeformular ausfüllen und dem Umweltamt zusenden. 


Gemäß § 6 "Registrierung von Feuerungsanlagen" Absatz 1 der 44. BImSchV haben Anlagenbetreiber den Betrieb einer neuen Feuerungsanlage vor der Inbetriebnahme und den Betrieb einer bestehenden Feuerungsanlage bis  zum 1. Dezember 2023 anzuzeigen und die Informationen nach Anlage 1 der 44. BImSchV zu übermitteln.


44. Bundesimmissionsschutzverordnung (44. BImSchV)


- Sie sind Betreiber der Feuerungswärmeanlage
- Die Feuerungsanlage hat eine Feuerungswärmeleistung von 1 MW oder mehr


Anzeigeformular nach § 6 der 44. BImSchV


01.12.2023


Für die Prüfung der Anzeigeformulare fällt je nach Anzahl und Aufwand eine Rahmengebühr von 50 bis 500 Euro an.



Der Betreiber sendet das ausgefüllte Anzeigeformular elektronisch an das Umweltamt der Stadt Essen. Das Anzeigeformular wird geprüft, ggf. werden zusätzliche Unterlagen oder Angaben nachgefordert. Die Anlage wird innerhalb eines Monats registriert und das zuständige Landesamt überführt die Angaben aus dem Anzeigeformular in das veröffentlichte Anlagenregister. 


Zuständige Einrichtung
Untere Immissionsschutzbehörde
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 88-59588
Fax: +49 201 88-59559
E-Mail: uib@umweltamt.essen.de