Abgegebene Emissionserklärungen werden von der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde geprüft und freigegeben
Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.
BImSchG §27, 11. BImSchV
Vollständige und korrekte Angabe aller notwendigen Daten (siehe dazu Anhang 11. BImSchV)
Keine. Alle erforderliche Daten werden auf BUBE (webbasierte Anwendung für den gesamten Berichtserstattungsprozess) durch den Betreiber eingetragen
keine
AVerwGebO NRW 15a.2.16d
Prüfung einer Emissionserklärung (§ 27 BImSchG)
Gebühr: Euro 100 bis 1200
24 Std
https://www.bube-online.org/content/BUBE-ErsteSchritte.pdf
LANUV (Betrieb der BUBE Anwendung, Login)
Untere Immissionsschutzbehörde (fachliche Fragen zur Berichtserstellung)
Nachdem Sie alle erforderlichen Daten in BUBE hinterlegt haben geben sie die Bearbeitungsrechte an die Behörde ab. Diese prüft nun Ihre Angaben. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten schließen wir die Bearbeitungsrechte. Sie bekommen keine weitere Bestätigung oder Mitteilung von uns.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Untere Immissionsschutzbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 88-59588
- Fax: +49 201 88-59559
- E-Mail: uib@umweltamt.essen.de