BIS: Suche und Detail

Abgegebene Emissionserklärungen werden von der zuständigen Unteren Immissionsschutzbehörde geprüft und freigegeben


Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV) sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen gemäß 4. BImSchV verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.


BImSchG §27, 11. BImSchV


Vollständige und korrekte Angabe aller notwendigen Daten (siehe dazu Anhang 11. BImSchV)


Keine. Alle erforderliche Daten werden auf BUBE (webbasierte Anwendung für den gesamten Berichtserstattungsprozess) durch den Betreiber eingetragen


keine


AVerwGebO NRW 15a.2.16d
Prüfung einer Emissionserklärung (§ 27 BImSchG)
Gebühr: Euro 100 bis 1200




Nachdem Sie alle erforderlichen Daten in BUBE hinterlegt haben geben sie die Bearbeitungsrechte an die Behörde ab. Diese prüft nun Ihre Angaben. Bei Rückfragen werden Sie kontaktiert. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Daten schließen wir die Bearbeitungsrechte. Sie bekommen keine weitere Bestätigung oder Mitteilung von uns.


Zuständige Einrichtung
Untere Immissionsschutzbehörde
Natorpstr. 27
45139 Essen
Tel: +49 201 88-59588
Fax: +49 201 88-59559
E-Mail: uib@umweltamt.essen.de