Eine Person hat beobachtet, dass ein Tier schlecht gehalten oder behandelt wird.
Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Artikel 20a des Grundgesetzes verankert.
Doch nicht jede tierhaltende Person geht artgerecht und pfleglich mit Tieren um.
Um Verstöße ahnden zu können, werden möglichst detaillierte Angaben über die beobachteten Verstöße benötigt.
Dazu kann das im Dokumentenbereich zu Verfügung stehende Formular ausgefüllt und beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingereicht werden.
Eine telefonische Meldung oder eine Mitteilung per E-Mail an die E-Mail-Adresse tierschutz@essen.de sind ebenfalls möglich.
- 16 Tierschutzgesetz (TierSchG)
- 16a Tierschutzgesetz (TierSchG)
- § 17-20a Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutz Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- EU-Tiertransport-Verordnung (EG) Nr. 1/2005
- Tierschutzanzeige
- Onlinedienstleistungen
- Anzeige einer tierschutzrechtlichen Beschwerde
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Anzeige einer tierschutzrechtlichen Beschwerde
- Downloads
- Tierschutzanzeige
- Zuständige Einrichtung
-
- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Übersicht der Dienstleistungen zur Erteilung einer Erlaubnis nach §11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes