Ihr Pferd, Esel oder Maultier ist verstorben und soll kremiert bzw. eingeäschert werden.
Wenn Personen ein verstorbenes Pferd, Maultier oder einen verstorbenen Esel kremieren bzw. einäschern lassen möchten, benötigen sie dazu eine Ausnahmegenehmigung. Ein Antrag findet sich im Dokumentenbereich.
Weitere wichtige Hinweise gibt es in dem Merkblatt für das Abholen und Kremieren von toten Equiden des Landesamtes mit Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW). Das Merkblatt ist über den Link im Bereich Weiterführende Informationen aufrufbar.
Wichtig: Das Tier darf erst nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung transportiert werden!
- § 4 Abs. 2 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag Ausnahmegenehmigung zur Equidenkremierung
- Bescheinigung eines Tierarztes, dass das Tier tierseuchenfrei ist.
- TRACES-Handelspapier des Transportunternehmens
- Zulassungs-/Registrierungsbescheid des Tranportunternehmens
- Zulassungsbescheid des Krematoriums
- Genehmigung des zuständigen Mitgliedstaates innerhalb der EU
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Kremierung von Equiden
- Onlinedienstleistungen
- Ausnahmegenehmigung
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Ausnahmegenehmigung
- Zuständige Einrichtung
-
- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de