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Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.


Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeit eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. die gewerbsmäßige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betriebspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.


§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz


  • Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. e Tierschutzgesetz
  • Die verantwortliche Person benötigt
    • einen Sachkundenachweis,
    • ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister

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Antrag §11-Schädlingsbekämpfung
Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de