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Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere halten möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.


Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. das Halten von Tieren.

Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen geeignete Räumlichkeiten für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person, deren Stellvertreter*in, sowie das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.


§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz


  • Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz
  • Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter benötigen
    • einen Sachkundenachweis,
    • ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

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Antrag §11-Halten von Tieren (gewerbsmäßig)
Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de