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Wer gewerbsmäßig Tiere Zurschaustellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.


Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a das zur Schau stellen von Tieren, stationär in einem zoologischen Garten, aber auch bei Aufführungen an wechselnden Orten, z. B. in Theater-Produktionen, Ausstellungen oder Shows. Das Antragsformular findet sich im Downloadbereich. Darin sind die geplanten Öffnungszeiten anzugeben.

Findet das Zurschaustellen an wechselnden Orten statt, müssen zusätzlich zu den geplanten Öffnungszeiten auch die geplanten Einsatzzeiten inklusive der Anfahrt und Pausenzeiten angegeben werden.

Für die Tierhaltung müssen geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachgewiesen werden. Hierbei ist jeweils die Art und die Anzahl der Tiere anzugeben.

Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.


  • § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 4 Tierschutzgesetz
  • § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. d Tierschutzgesetz

  • Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 4 bzw. § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. d Tierschutzgesetz
  • Die verantwortliche Person benötigt
    • einen Sachkundenachweis,
    • ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen werden zunächst Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft. Sofern die Sachkunde nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden ergänzende Unterlagen angefordert und/oder ein Fachgespräch angeboten. Räume und Einrichtungen werden ggf. im Rahmen eines Außentermins geprüft. Sobald die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, kann die Erlaubnis erteilt werden.


Downloads
Antrag §11-Tiere zur Schau stellen
Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de