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Wer gewerbsmäßig einen Reit- und Fahrbetrieb unterhalten möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.


Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. die Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebs.

Der Antrag findet sich im Downloadbereich. Die Art und der Umfang des Einsatzes muss auf das Einzeltier bezogen sein.

Für die Unterbringung der Tiere müssen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die artgerechte Haltung und Pflege der Tiere muss nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person als auch das Betreuungspersonal über die entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.


§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. c Tierschutzgesetz


  • Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. c Tierschutzgesetz
  • Die verantwortliche Person benötigt
    • einen Sachkundenachweis,
    • ein Führungszeugnis (Beleg 0) zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen werden zunächst Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft, sowie die Haltungseinrichtungen und das für die beantragte Tätigkeit zu verwendende Zubehör in Augenschein genommen. Sobald die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, kann die Erlaubnis erteilt werden.


Downloads
Antrag §11-Reit- und Fahrbetrieb
Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de