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Wer gewerbsmäßig eine Hundepension/Hundetagesstätte betreiben möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.


Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört u.a. das Halten von Tieren.

Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen geeignete Räumlichkeiten für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person, deren Stellvertreter*in, sowie das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.

 

Hundepension/Hundetagesstätte

Die Erlaubnis kann beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beantragt werden. Das Antragsformular findet sich im Downloadbereich. Dem Antrag muss eine Konzeptbeschreibung inklusive der geplanten Abgabe-/Abholzeiten (Einzelhaltung, Gruppenhaltung, Tagesbetreuung, mehrtägige Betreuung, Haltung im Freien, Haltung in Räumen), sowie ein Skizzenplan der Räume und Einrichtungen beigefügt werden.


§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz


  • Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. a Tierschutzgesetz
  • Die verantwortliche Person und ihr*e Stellvertreter*in benötigen
    • einen Sachkundenachweis,
    • ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Downloads
Antrag §11-Hundepension/Hundetagesstätte betreiben
Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de