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Wer gewerbsmäßig Hunde ausbilden oder Einrichtungen für die Ausbildung solcher Hunde unterhalten möchte, benötigt eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.


Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit regelmäßig, selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehören die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder Anleitung der Ausbildung (Hundetrainer).

Damit die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Sofern für das Training ein spezielles Gelände genutzt wird, muss dieses auf seine Eignung für ein tierschutzgerechtes Training hin überprüft werden.

Sofern Hunde zum Zwecke der Ausbildung gehalten werden, müssen geeignete Räumlichkeiten für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere, sowie die personellen Voraussetzungen nachgewiesen werden.

Der Antrag findet sich im Downloadbereich. Sofern für einzelne Einheiten ein festes Trainingsgelände oder ein Hundeplatz genutzt wird, muss dies angegeben werden. Natürlich kann der Beruf auch ganz oder teilweise mobil ausgeübt werden, ein Trainingsgelände ist nicht Voraussetzung. In diesem Fall müssen die regelmäßig genutzten Trainingsorte angegeben werden.

Sofern Hunde zum Zwecke der Ausbildung in dem eigenen Haushalt aufgenommen werden oder zu diesem Zweck eine Haltungseinrichtung betrieben wird, muss dem Antrag ein Lageplan inklusiver skizzenhafter Raumaufteilung beigefügt werden.


§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. f Tierschutzgesetz


  • Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. f Tierschutzgesetz
  • Die verantwortliche Person benötigt
    • einen Sachkundenachweis,
    • ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
    • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen werden zunächst Zuverlässigkeit und Sachkunde geprüft. Sofern die Sachkunde nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, werden ergänzende Unterlagen angefordert und/oder ein Fachgespräch angeboten, sowie eine Unterrichtsstunde begleitet. Sobald die Voraussetzungen vollständig erfüllt sind, kann die Erlaubnis erteilt werden.


Downloads
Antrag §11-Hundetrainer
Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de