Wer gewerbsmäßig mit Tieren handeln möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Gewerbsmäßig im Sinne von § 11 Tierschutzgesetz handelt, wer eine Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht Gewinn zu erzielen, ausübt. Dann wird für diese Tätigkeiten eine Erlaubnis benötigt. Hierzu gehört unter anderem das Halten von Tieren.
Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen geeignete Räumlichkeiten für eine artgerechte Haltung und Pflege der Tiere nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen sowohl die verantwortliche Person, als auch das Betreuungspersonal über eine entsprechende Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
§ 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. b Tierschutzgesetz
- Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 S.1 Nr. 8 lit. b Tierschutzgesetz
- Die verantwortliche Person benötigt
- einen Sachkundenachweis,
- ein Führungszeugnis, Beleg 0, zur Vorlage beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Essen,
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
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- Erlaubnis Tierhandel
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- Antrag §11-Tierhandel
- Zuständige Einrichtung
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- Amtstierärztlicher Dienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59610
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de