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Für ein sicheres Wildbret ist die Untersuchung auf Trichinen unverzichtbar.


Schlachttiere, die Trichinen tragen können, müssen auf Trichinen untersucht werden. Auch bestimmte Wildtiere wie Wildschweine, Dachse und Nutria dürfen erst an Dritte abgegeben oder selbst verzehrt werden, wenn bei der Untersuchung keine Trichinen nachgewiesen wurden.

Die für die Untersuchung notwendigen Proben entnimmt in der Regel ein amtlicher Tierarzt. Die Probenahme kann aber auch einem Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk erlaubt werden.

Voraussetzungen

Jagdausübungsberechtigte dürfen eine Trichinenprobe selbst nehmen, wenn sie

  • nach der Vorlage der Sachkundebescheinigung vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit beauftragt worden sind,
  • die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit besitzen,
  • jederzeit Zugang zu dem beprobten Stück Wild haben, damit die amtlichen Tierärzte bei einer positiven Probe sofort Zugriff auf das Stück haben.

Die Beauftragung kann jederzeit widerrufen werden, wenn die Person

  • nach dem Jagd-, Waffen, oder Lebensmittelhygienerecht nicht mehr zuverlässig ist oder
  • die Probenahme und die Kennzeichnung des Wildes nicht ordnungsgemäß durchführt oder
  • gegen sonstige einschlägige Vorschriften verstößt.

  • § 2b Abs. 2 und § 4 Abs. 3 Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
  • § 6 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

  • Antrag Übertragung Trichinenprobeentnahme
  • Kopie des Jagdscheins
  • Nachweis über die Sachkunde

  • Übertragung der Trichinenprobeentnahme 30,00 Euro
  • Trichinenuntersuchung pro Stück 11,00 Euro
  • Wildursprungsschein und Wildmarke pro Stück 1,00 Euro 

Downloads
Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme
Merkblatt Abgabe Trichinenproben
Zuständige Einrichtung
Fleischhygiene
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de