BIS: Suche und Detail

Für ein sicheres Wildbret ist die Untersuchung auf Trichinen unverzichtbar.


Wenn das Fleisch von Wildschweinen, Dachsen, Nutria und anderem fleischfressenden Wild verzehrt werden soll, muss es auf Trichinen untersucht werden. Dazu muss eine amtliche Probenentnahme am Erlegeort des Wildes oder am Wohnort des Jägers oder der Jägerin erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Ausnahmen von der amtlichen Trichinenprobenentnahme

Jäger und Jägerinnen dürfen eine Trichinenprobe selbst nehmen, wenn sie

  • mit der Entnahme von Trichinenproben beauftragt wurden,
  • das Tier selbst erlegt haben und das Fleisch des Tieres
    • für den Eigenbedarf verwendet werden soll oder
    • zur Abgabe an einen Endverbraucher oder nahe gelegenen Einzelhandelsbetrieben in geringen Mengen bestimmt ist.

Bei einer selbst entnommenen Trichinenprobe muss der Wildursprungsschein vorliegen und das erlegte Tier muss mit einer Wildmarke gekennzeichnet sein.


  • § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
  • § 2b Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)

  • etwa 60 Gramm Trichinenprobe
  • Wildursprungsschein (mit Nummer der Wildmarke)

  • Trichinenuntersuchung pro Stück 11,00 Euro
  • Wildursprungsschein und Wildmarke pro Stück 1,00 Euro

Zuständige Einrichtung
Fleischhygiene
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de