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Die wesentliche Änderung einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen muss der UWB angezeigt werden.


Die Anlage muss nach Abschluss der Maßnahme von einem Sachverständigen geprüft werden.



Es dürfen nur zugelassene Bauteile verwendet werden, deren Material durch den wassergefährdenden Stoff nicht beeinträchtigt wird.


Ausgefüllter Vordruck 'Anzeige gem. § 40 AwSV', Bezeichnung der Zulassungen


Sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme.


Nach Eingang der Anzeige bis sechs Wochen.


Prüfung durch die UWB, nur bei Unstimmigkeiten erfolgt eine Rückmeldung der UWB.


Zuständige Einrichtung
Industrielles Abwasser und wassergefährdende Stoffe
Freytagstraße 29
45144 Essen
Tel: +49 201 88-59240