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Im Rahmen des Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Kanalisation kann eine Hauskanalanschlussgenehmigung beantragt werden.


Wenn Sie eine Hauskanalanschlussgenehmigung beantragen, erfolgt eine technische Prüfung der Anträge unter Beachtung der Entwässerungssatzung, des Landes Wassergesetz und der allgemein gültigen Regeln der Technik.


  • Entwässerungssatzung der Stadt Essen
  • Verwaltungsgebührensordnung
  • LWG
  • DIN Normen
  • SüwVO

  • Antragsunterlagen und Baugenehmigung
  • Grunddienstbarkeit
  • Baulast
  • Gestattungsvertrag

  • Antragsformular
  • Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnung (mit Darstellung des öffentlichen Entwässerungskanal und Rückstauebene)
  • Schnitte (mit Darstellung von privatem Kontrollschacht bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal, NN-Höhen, Gefälle (2-5%)
  • Entfernungs- und DN-Angaben
  • Berechnung der Einleitmengen
  • Überflutungsnachweise nach DIN 1986-100 (wenn die abflusswirksame Fläche größer als 800 Quadratmeter ist)

vor Baubeginn


100 bis 550 Euro (Je nach Bauart und Anzahl der Anschlusspunkte) nach Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Essen



Nach vollständiger Einreichung der Entwässerungsantragsunterlagen erfolgt eine rechtliche Prüfung des Antrags unter Beteiligung verschiedener Stellen. Wenn keine Bedenken gegen den Antrag bestehen und die Baugenehmigung erteilt wurde, wird die Entwässerungsgenehmigung erteilt.