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Bienenhaltung

Wer Bienen hält muss die Völker anmelden.


Die Anmeldung muss sowohl bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW (Nevinghoff 40, 48147 Münster), als auch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfolgen. Den Link zur Tierseuchenkasse findet sich im Bereich Weitere Informationen, das Formular für die Anmeldung einer Bienenhaltung beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Dokumentenbereich.
Wer zudem
• gewerbsmäßig Honig lagert oder behandelt oder
• Mittelwände für Bienenwaben herstellt oder
• Seuchenwachs be- oder verarbeitet,
muss den Betrieb nach Artikel 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zusätzlich melden. Dazu kann das im Dokumentenbereich stehende Formular Registrierung nach Art. 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene benutzt werden.

Wandern mit und Verstellen von Bienen

Sollen Bienenvölker über die Stadtgrenze hinaus oder von außerhalb nach Essen verbracht werden, z.B. auch beim nur zeitweisen Anwandern von Raps, muss bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung über die Seuchenfreiheit beantragt werden. Genauere erteilt das Veterinär- und Lebendmittelüberwachungsamt per E-Mail oder telefonisch.

Vor einem Ortswechsel von Bienenvölkern, auch innerhalb Essens, sollte immer sichergestellt werden, dass der Verbringungs- wie Zielort keiner tiergesundheitsrechtlichen Beschränkung diesbezüglich unterliegt.

Amerikanische Faulbrut der Bienen
Wenn sich an den Bienen Veränderungen zeigen, die die Amerikanische Faulbrut befürchten lassen, muss das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sofort unterrichtet werden.

Tipps um das Einschleppen der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern

  • Fremde Gerätschaften oder gebraucht gekaufte Beuten sollten gereinigt und desinfiziert werden, bevor diese auf den Stand gebracht werden.
  • Bevor Bienenvölker gekauft und an den neuen Standort gebracht werden,
    • sollte die Brut am Herkunftsstand der Völker kontrolliert und
    • das Gesundheitszeugnis vorgezeigt werden oder
    • eine Faulbrutuntersuchung des erworbenen Volkes durch ein akkreditiertes Labor erfolgen.
  • Fremden Honig, Pollen oder Drittlandhonig sollte nicht verfüttert werden.
  • Bienenstände sollten nicht in der Nähe von verwahrlosten Bienenständen, Drittlandhonig verarbeitenden Betrieben, Mülldeponien o.ä. aufgestellt werden.
  • Fremde Schwärme sollten in der Schwarmkiste so lange hungern, bis die ersten Bienen herunterfallen, damit Futtervorrat in der Honigblase aufgebraucht wird.
  • Nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sollten bienendicht verschlossen werden.

Noch mehr Informationen gibt es auf den Internetseiten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die über den Link im Bereich Weitere Informationen erreicht werden können.

Aktuelles Faulbrutgeschehen

Sollte auf dem Stadtgebiet Essen die Amerikanische Faulbrut ausbrechen, informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt auf den entsprechenden Internetseiten.

Informationen zur Situation in Essen, darüber hinaus aber auch zur Seuchenlage in allen weiteren deutschen Kreisen und Städten erhalten Sie über das TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI.


Bienenseuchen-Verordnung



Downloads
Anmeldung Bienenhaltung
Registrierung nach Art. 6 VO(EG)852/2004
Zuständige Einrichtung
Amtstierärztlicher Dienst
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de