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Nutztierhaltung

Als klassische Nutztiere sind die in der Landwirtschaft gehaltenen Tiere bekannt.


Dazu zählen Rinder, Schweine und Schafe, aber auch Ziegen, Pferde, Bienen und Geflügeltiere wie Enten, Gänse, Hühner, Fasane, Laufvögel, Perl-, Reb- und Truthühner, Tauben und Wachteln.
Die nachfolgend aufgeführten Informationen über die Haltung von Nutztieren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Über weitere einzuhaltende Bestimmungen informiert das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Nutztierhalter müssen folgendes beachten

Landwirte und private Personen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung müssen ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW (Nevinghoff 40, 48147 Münster) anmelden.
Weitere Informationen und Meldeformulare erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen über den Link Weitere Informationen.
Zudem müssen alle Halter*innen der genannten Tierarten, ihre Haltungen mit dem im Dokumentenbereich vorhandenen Formular auch dem Veterinäramt der Stadt Essen melden.
Bienenhalter*innen und Betreiber*innen von Fischhaltungen benutzen bitte jeweils das gesonderte Anmeldeformular aus dem Dokumentenbereich.

Für bestimmte Nutztierhaltungen müssen zusätzliche Besonderheiten beachten werden.

Wer Geflügel hält

  • muss ein Bestandsregister für Geflügel führen. Ein Muster befindet sich im Dokumentenbereich,
  • lässt das Geflügel gegen Newcastle-Disease impfen,
  • achtet auf Symptome, die für Geflügelpest sprechen. Symptomatisch sind insbesondere plötzlich auftretende hohe Tierverluste.

Wer mehr als

  • 100 Geflügeltiere besitzt, muss die täglichen Verluste dokumentieren,
  • 1.000 Legehennen besitzt, muss die Legeleistung täglich dokumentieren.

Wer Bienen hält

  • benötigt für das Wandern mit den Bienen vom Veterinäramt eine Bescheinigung über die Seuchenfreiheit.

Wer Pferde hält

  • muss einen Equidenpass (Pferdepass) besitzen. Der Equidenpass ist ein Dokument, das die Herkunft und die Identität des Tieres eindeutig und unverwechselbar beschreibt. Alle Equiden, wie zum Beispiel Pferde und Esel, müssen einen Equidenpass besitzen. Weitere Informationen zu den Stellen, die einen Equidenpass ausstellen und zur zentralen Datenbank in Deutschland finden sich auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V., die über die Links im Bereich Weitere Informationen aufgerufen werden können,
  • verzeichnet jedes verabreichte apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Bestandsbuch. Im Dokumentenbereich findet sich ein Muster.

Mit dem Pferd ins Ausland

Wer mit dem Pferd ins Ausland reist, benötigt eine EU-Gesundheitsbescheinigung. Diese wird vom Veterinäramt ausgestellt und gilt 10 Tage. Eine Woche vor Reiseantritt vereinbaren Sie bitte mit uns einen Untersuchungstermin. Zusätzlich müssen Sie für die Anmeldung des Transportes das Formular Anmeldung Pferdetransport aus dem Dokumentenbereich ausfüllen. Das Formular muss dann spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Abfertigungstermin beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt eingegangen sein.

Wer Rinder hält

  • kennzeichnet jedes Rind mit Ohrmarken und beantragt einen Rinderpass. Auf den Internetseiten des Landeskontrollverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. gibt es weitere Informationen,
  • führt ein Bestandsregister, in dem sämtliche Zu- und Abgänge mit Angabe des Datums, der Herkunft bzw. des Verbleibs sofort eingetragen werden,
  • meldet zeitgleich die Bestandsveränderungen bei der zentralen Datenbank Hi-Tier,
  • verzeichnet jedes verabreichte apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Bestandsbuch,
  • hat Untersuchungspflichten. Rinder müssen regelmäßig auf das Vorhandensein von Antikörpern gegen verschiedene Krankheitserreger untersucht werden, wie z.B. Brucellose und Leukose alle drei Jahre, sowie BHV1 mindestens im jährlichen Abstand.

Wer Schweine hält

  • verzeichnet jedes verabreichte apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Bestandsbuch.

Wer Schafe oder Ziegen hält

  • kennzeichnet die Schafe und Ziegen mit Ohrmarken. Hierzu gibt es weitere Informationen auf den Internetseiten des Landeskontrollverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.,
  • und dabei drei oder mehr Mutterschafe oder –ziegen besitzt, muss ein Bestandsregister führen,
  • verzeichnet jedes verabreichte apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Bestandsbuch,
  • benötigt ein amtliches Gesundheitszeugnis vom Veterinäramt, wenn
    • Schafe auf Weideflächen außerhalb des Stadtgebietes verbracht werden oder
    • mit den Schafen gewandert wird.

Wer gewerbsmäßig Fischteiche betreibt

  • führt ein Kontrollbuch, in dem Zu- und Abgänge von Süßwasserfischen eingetragen werden.

Muster für die Bestandsregister und das Arzneimittel-Bestandbuch finden sich im Dokumntenbereich. Eine Linkliste zu den erwähnten Institutionen gibt es im Bereich Weitere Informationen.