Bestimmte gewerbliche und industrielle Anlagen werden in Essen von den unteren Umweltschutzbehörden des Umweltamtes überprüft.
Die Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Regelungen für gewerbliche und industrielle Anlagen vor Ort hat großen Anteil daran, einen wirksamen Schutz der Umwelt vor den Auswirkungen der modernen industriellen Gesellschaft zu gewährleisten. Wie Beispiele immer wieder belegen, ist hierfür eine effiziente örtliche Überwachung durch die Behörden unerlässlich (Auszug aus dem Umweltinspektionserlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW).
In Essen wird diese Aufgabe für Anlagen, welche nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf fallen, durch die unteren Umweltschutzbehörden des Umweltamtes wahrgenommen.
Auf Grundlage einer risikobasierten Prioritätensetzung werden seitens der unteren Umweltschutzbehörden Überwachungspläne für den gewerblichen und industriellen Anlagenbestand im Essener Stadtgebiet aufgestellt. Anhand dieser Überwachungspläne erfolgen die Überwachungen der Anlagen, welche angekündigt oder auch unangekündigt als medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigungen durchgeführt werden. Medienübergreifend bezieht sich hierbei im Regelfall auf die Umweltmedien Immissionsschutz, Abfallentsorgung/Abfallströme und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bzw. Abwasserbeseitigung. Gegenstand der Überprüfung sind neben der Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen auch die Einhaltung der Vorgaben aus den immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder baurechtlichen Genehmigungen.
- Bundes-Immissionsschutzgesetz,
- Kreislaufwirtschaftsgesetz,
- Wasserhaushaltsgesetz,
- Umweltinspektionserlass des Ministeriums für Umwelt,
- Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW
- Sie betreiben eine gewerbliche/industrielle Anlage auf Essener Stadtgebiet
- Die Anlage fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf
Für die Überprüfung sollte der Betreiber der Anlage alle Genehmigungsbescheide, welche sich auf umweltrechtliche Belange beziehen, vorhalten.
Die Überprüfung einer Anlage in Form einer medienübergreifenden Vor-Ort-Besichtigung ist mit einer Gebühr in Abhängigkeit der Dauer der Überprüfung, der Dauer der Vorbereitung, der Nachbereitung sowie der Anfahrzeiten verbunden.
Die im Rahmen der Überprüfung möglicherweise festgestellten Verstöße werden dokumentiert, klassifiziert und in einem formalen Inspektionsbericht festgehalten. In diesem Inspektionsbericht werden auch die Maßnahmen der Behörde zur Behebung der Verstöße aufgeführt.
Spätestens 2 Monate nach Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung wird dem Betreiber der Anlage der Inspektionsbericht zugeschickt und ihm hierbei die Gelegenheit gegeben, mögliche Einwände gegen den Inspektionsbericht zu erheben.
Spätestens 4 Monate nach Durchführung der Vor-Ort-Besichtigung ist der Inspektionsbericht auf der Homepage der Stadt Essen zu veröffentlichen.
Werden festgestellte Verstöße durch den Betreiber behoben, erfolgt umgehend eine Korrektur des Inspektionsberichts.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Untere Immissionsschutzbehörde
- Natorpstr. 27
- 45139 Essen
- Tel: +49 201 88-59588
- Fax: +49 201 88-59559
- E-Mail: uib@umweltamt.essen.de