Lebensmittelbetriebe sind nach EG-Recht verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen zu melden.
Lebensmittelunternehmer*innen müssen sich zusätzlich zur gewerberechtlichen Anmeldung beim Ordnungsamt der Stadt Essen beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt registrieren zu lassen.
Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. Dabei ist es unabhängig davon, ob die Tätigkeit auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist oder nicht und ob sie öffentlich oder privat ist.
Zulassungspflichtige Lebensmittelunternehmen
Betriebe, die Erzeugnisse tierischen Ursprungs in Verkehr bringen, sind grundsätzlich zulassungspflichtig. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind sie von der Zulassungspflicht befreit.
Weitere Informationen hierzu gibt auf den Internetseiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), die über den Link im Bereich Weiterführende Informationen aufgerufen werden können.
Mehr Informationen zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bei der Stadt Essen finden sich auf den entsprechenden Internetseiten, die über den Link um Bereich Weiterführende Informationen angezeigt werden.
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004
- Verordnung (EG) Nr. 178/2002
- Onlinedienstleistungen
- Registrierung nach Art 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Registrierung nach Art 6 der VO (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
- Downloads
- Registrierung nach Art. 6 VO(EG)852/2004
- Zuständige Einrichtung
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- Lebensmittelüberwachung-Außendienst
- Goldschmidtstr. 112
- 45141 Essen
- Tel: +49 201 88-59600
- Fax: +49 201 88-59647
- E-Mail: veterinaeramt@essen.de