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Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die im Ausland (EU und Schweiz, Norwegen) für ein Unternehmen mit Sitz im Geltungsbereich der Gewerbeordnung geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte ausgestellt werden; § 55b Gewerbeordnung (GewO)

Voraussetzungen

1. Sie müssen Ihr Gewerbe in Essen gemeldet haben.

2. DIe persönliche Zuverlässigkeit muss gegeben sein.


§ 55b Gewerbeordnung (GewO)


  • Antrag (Antragstellung Wohnsitz)
  • Bundespersonalausweis/Reisepass

90,00 € nach der allgemeinen Gebührenordnung des Landes NRW


Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Porscheplatz 1
45127 Essen
Fax: +49 201 88-32003
E-Mail: ordnungsamt@essen.de