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Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.

Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.

Dieser Online-Dienst richtet sich an Inhaber von Aufenthaltstiteln die mit einer Nebenbestimmung verbunden sind.
Inhaber eines Aufenthaltstitels zum Zweck der hochqualifizierten Beschäftigung, ICT, Forschung, Selbständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit, eines beruflichen Anerkennungsverfahrens, sowie Studium und Ausbildung fallen hierbei in den Zuständigkeitsbereich des WSC.
Zählen Sie nicht zum genannten Personenkreis, ist für Ihr Anliegen die Kommunale Ausländerbehörde zuständig.
In diesem Fall finden Sie die für Sie relevanten Informatioenen unter dem Bereich "Verwandte Dienstleistungen".


Änderung der Nebenbestimmungen


Mit dem Vermerk von Nebenbestimmungen in einem Aufenthaltsdokument kann die Ausländerbehörde vom Betroffenen ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen (sogenannte Auflage). Die Ausländerbehörde kann außerdem Bedingungen formulieren, die den Eintritt oder Wegfall einer Vergünstigung oder Belastung von dem ungewissen Eintritt eines Ereignisses abhängig machen.

Nebenbestimmungen werden beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) auf der Chipkarte vermerkt und im Chip gespeichert. Da auf dem eAT nur kurze Hinweise möglich sind, werden längere Nebenbestimmungen auf einem Zusatzblatt in Form einer Klappkarte eingetragen. Das Zusatzblatt wird Ihnen zusammen mit dem eAT ausgehändigt. In bestimmten Fällen werden die Nebenbestimmungen mit einem Etikett in Ihr Reisedokument geklebt. Die Änderung oder Aufhebung von Nebenbestimmungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde.

In der Praxis sind die unterschiedlichsten Nebenbestimmungen mit sehr unterschiedlichen Formulierungen denkbar, zum Beispiel "Erwerbstätigkeit gestattet" oder "Beschäftigung/Ausbildung erlaubt als ... bei ...". Nebenbestimmungen können auch die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder zur regelmäßigen Vorsprache in der Ausländerbehörde zum Gegenstand haben. Auch der Ausschluss der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist denkbar.

 


Die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen


Über die aufgelisteten Kontaktwege können Sie die Änderung oder Aufhebung Ihrer Nebenbestimmung beantragen. Eine Änderung von Nebenbestimmungen, die Ihre Wohnortwahl beschränken (Wohnsitzauflage) kann z. B. bei Notwendigkeit eines Wohnortwechsels zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft oder aus gesundheitlichen Gründen beantragt werden. Die Änderung anderer Nebenbestimmungen, kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich Änderungen ergeben bei

  • Arbeitgeber, Arbeitsort oder Arbeitszeit,
  • Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsort oder Ausbildungszeit,
  • Praktikumseinrichtung, Praktikumsort oder Praktikumszeit,
  • Studienort (Universität) oder Studiengang,
  • Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Schulbesuch, Schüleraustauschen oder Sprachkursen.

§12 AufenthG 


Um Ihren Antrag auf Änderung Ihrer ausländerrechtlichen Nebenbestimmungen bearbeiten zu können, ist die Einreichung bestimmer Unterlagen notwendig:

  • Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier),
  • Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte) und
  • wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen einzureichen, um Ihren Antrag zu begründen:

  • Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge)
  • Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes)
  • Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes)
  • Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit)

Die Höhe der Gebühr zur Änderung von Nebenbestimmungen beträgt für volljährige Personen € 50,- und für Minderjährie € 25,-.
Im Übrigen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung von möglichen Befreiungen oder Ermäßigungen ermittelt.


  • Apple Pay

  • Google Pay

  • girocard

  • Kreditkarte


Geschäftigkeit

Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.
Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.

 

Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.


Wenn Sie einen Antrag auf Änderung von Nebenbestimmungen stellen, werden die zuständigen Sachbearbeiter/-innen Ihren Antrag prüfen und ggf. weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.

Sie können Informationen Nachreichen.
Alle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind Pflchtfelder und müssen ausgefüllt werden. Stellen Sie dem WSC aber auch darüber hinaus so viele Informationen wie möglich zur Verfügung, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle Informationen oder Unterlagen vorliegen, können Sie diese auch nachreichen (z.B. per Post, E-Mail oder im Termin.) Dies kann jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Nach Ablauf der vom WSC gesetzten Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können unberücksichtigt bleiben (§ 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz).

Machen Sie richtige und vollständige Angaben.
Achten Sie bei der Nutzung des Online-Dienstes darauf, nach bestem Wissen und Gewissen richtige und vollständige Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, Ihre Belange und für Sie günstigen Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise, Bescheinigungen oder Erlaubnisse unverzüglich beizubringen.
Nur so kann das Welcome- und ServiceCenter Essen Ihr Anliegen ohne größere Verzögerung bearbeiten. 

Falsche und unvollständige Angaben sind von Nachteil.
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein.
Sie werden darauf hingeweisen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Anagben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu beschaffen.
Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschaffenes Dokument wissentlilch zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz.)
In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.