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Beantragung der Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren


Die Beantragung der Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren digital oder postalisch ist ausschließlich für Anwälte zulässig. Aktuell können nur diese beantwortet werden.


§107 Abs. 5 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG)


Für die digitale Übersendung einer Ordnungswidrigkeitsakte wird ein Besonderes Behördenpostfach ("beBPo-Postfach") benötigt.


Die digitale Überlassung der Akte im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist kostenlos. Für eine postalische Zusendung der Akte müssen Gebühren in Höhe von 12,-- EUR erhoben werden.


Zuständige Einrichtung
Ordnungsamt
Porscheplatz 1
45127 Essen
Fax: +49 201 88-32003
E-Mail: ordnungsamt@essen.de