Beantragung der Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren
Die Beantragung der Akteneinsicht im Ordnungswidrigkeitsverfahren digital oder postalisch ist ausschließlich für Anwälte zulässig. Aktuell können nur diese beantwortet werden.
§107 Abs. 5 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG)
Für die digitale Übersendung einer Ordnungswidrigkeitsakte wird ein Besonderes Behördenpostfach ("beBPo-Postfach") benötigt.
Die digitale Überlassung der Akte im Ordnungswidrigkeitsverfahren ist kostenlos. Für eine postalische Zusendung der Akte müssen Gebühren in Höhe von 12,-- EUR erhoben werden.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Ordnungsamt
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-32003
- E-Mail: ordnungsamt@essen.de
- Weiterführende Links
- Datenschutzerklärung Akteneinsicht