Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein.
Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.
Der Online-Dienst richtet sich an Inhaber*innen von Aufenthaltstiteln die mit einer Nebenbestimmung verbunden sind, sowie anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, denen zwar ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt.
Die Zuständigkeit für Anliegen von Inhaberinnen*Inhabern eines Aufenthaltstitels zum Zweck der hochqualifizierten Beschäftigung, ICT, Forschung, Selbständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit, eines beruflichen Anerkennungsverfahrens, sowie Studium und Ausbildung liegen nicht in der Zuständigkeit der Kommunalen Ausländerbehörde.
Sollten Sie zum oben genannten Personenkreis zählen, ist für Ihre Anliegen das Welcome- und ServiceCenter Essen zuständig.
In diesem Fall finden Sie die für Sie relevanten Informatioenen unter dem Bereich "Verwandte Dienstleistungen".
Änderung der Nebenbestimmungen
Mit dem Vermerk von Nebenbestimmungen in einem Aufenthaltsdokument kann die Ausländerbehörde vom Betroffenen ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangen (sogenannte Auflage). Die Ausländerbehörde kann außerdem Bedingungen formulieren, die den Eintritt oder Wegfall einer Vergünstigung oder Belastung von dem ungewissen Eintritt eines Ereignisses abhängig machen.
Nebenbestimmungen werden beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) auf der Chipkarte vermerkt und im Chip gespeichert. Da auf dem eAT nur kurze Hinweise möglich sind, werden längere Nebenbestimmungen auf einem Zusatzblatt in Form einer Klappkarte eingetragen. Das Zusatzblatt wird Ihnen zusammen mit dem eAT ausgehändigt. In bestimmten Fällen werden die Nebenbestimmungen mit einem Etikett in Ihr Reisedokument geklebt. Die Änderung oder Aufhebung von Nebenbestimmungen bedarf der vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde.
In der Praxis sind die unterschiedlichsten Nebenbestimmungen mit sehr unterschiedlichen Formulierungen denkbar, zum Beispiel "Erwerbstätigkeit gestattet" oder "Beschäftigung/Ausbildung erlaubt als ... bei ...". Nebenbestimmungen können auch die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs oder zur regelmäßigen Vorsprache in der Ausländerbehörde zum Gegenstand haben. Auch der Ausschluss der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist denkbar.
Die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen
Über die aufgelisteten Kontaktwege können Sie die Änderung oder Aufhebung Ihrer Nebenbestimmung beantragen. Eine Änderung von Nebenbestimmungen, die Ihre Wohnortwahl beschränken (Wohnsitzauflage) kann z. B. bei Notwendigkeit eines Wohnortwechsels zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft oder aus gesundheitlichen Gründen beantragt werden. Die Änderung anderer Nebenbestimmungen, kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn sich Änderungen ergeben bei
- Arbeitgeber, Arbeitsort oder Arbeitszeit,
- Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsort oder Ausbildungszeit,
- Praktikumseinrichtung, Praktikumsort oder Praktikumszeit,
- Studienort (Universität) oder Studiengang,
- Qualifizierungsmaßnahmen,
- Schulbesuch, Schüleraustauschen oder Sprachkursen.
§12 AufenthG
Um Ihren Antrag auf Änderung Ihrer ausländerrechtlichen Nebenbestimmungen bearbeiten zu können, ist die Einreichung bestimmer Unterlagen notwendig:
- Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier),
- Ihr aktuelles Aufenthaltsdokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis) und
- wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen einzureichen, um Ihren Antrag zu begründen:
- Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge)
- Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes)
- Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit)
Die Höhe der Gebühr zur Änderung von Nebenbestimmungen wird im Einzelfall unter Berücksichtigung von möglichen Befreiungen oder Ermäßigungen ermittelt.
Apple Pay
Google Pay
girocard
Kreditkarte
Bitte beachten Sie:
Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.
Wenn Sie einen Antrag auf Änderung von Nebenbestimmungen stellen, werden die zuständigen Sachbearbeitenden Ihren Antrag prüfen und gegebenenfalls weitere Unterlagen anfordern. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie bei positivem Entscheid eine Einladung zur Vorsprache. Sollte Ihre Antrag negativ entschieden werden, so erhalten Sie eine Mitteilung über die Ablehnungsgründe.
Dienste finden:
- Downloads
- Einkommensbescheinigung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Datenschutzerklärung Art 13 DS-GVO (ABH)
- Datenschutzerklärung Art 14 DS-GVO (ABH)
- Zuständige Einrichtung
-
- Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (ABH)
- Schederhofstr. 45
- 45145 Essen
- Tel: +49 201 88-38883
- Fax: +49 201 88-38903
- E-Mail: abh@essen.de
- Verwandte Dienstleistungen
- Änderung von Nebenbestimmungen (WSC)