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Hier konnte bis 02. Oktober 2023 die Beantragung der Energiepreispauschale nach EPPSG für Studierende sowie für Fachschülerinnen und Fachschüler erfolgen.


Steigende Energiekosten belasten Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen besonders stark. Davon sind oft auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler betroffen. Sie haben deshalb in 2023 eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten.

Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro hatten:

  • Studierende
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.


Eine Beantragung der Energiepreispauschale war vom 15. März bis 02. Oktober 2023 möglich.


Zuständige Einrichtung
Personal, allgemeine Verwaltung und Digitalisierung
Porscheplatz 1
45127 Essen