Die Schuleingangsuntersuchung oder kurz SEU ist eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung, die von einer Schulärztin*einem Schularzt im Gesundheitsamt vor Aufnahme eines Kindes in die Grundschule durchgeführt werden muss. Sie erfolgt flächendeckend im gesamten Bundesland NRW. Ziel der Untersuchung ist es, den Gesundheitszustand sowie die Entwicklung Ihres Kindes einzuschätzen und eventuell vorhandene Förderbedarfe zu erkennen, um Ihrem Kind den bestmöglichen Schulstart zu ermöglichen.
Für die Untersuchung, die ca. 60-90 Minuten dauert, erhalten Sie eine Einladung ins Gesundheitsamt.
Bei der Schuleingangsuntersuchung handelt es sich um eine medizinisch-sozialpädiatrische Untersuchung, die Aufschluss darüber geben soll, ob ein Kind fit für die Schule ist oder ob es noch weitere Förderung benötigt, um vollumfänglich am Unterricht und Schulalltag teilhaben zu können.
Da Entwicklungsstörungen laut Landeszentrum für Gesundheit (LZG NRW) zu den häufigsten Gesundheitsproblemen bei Kindern im Einschulungsalter gehören, beinhaltet die Untersuchung auch die Beurteilung des Entwicklungsstandes in schulrelevanten Teilleistungsbereichen.
Daher wird neben der körperlichen Untersuchung sowie einem Hör- und Sehtest auch ein sozialpädiatrisches Entwicklungsscreening (SOPESS) durchgeführt.
SOPESS ist ein standardisiertes Testverfahren, das speziell für die Schuleingangsuntersuchung zur Beurteilung des kindlichen Entwicklungsstandes entwickelt wurde und in ganz NRW angewandt wird. Im Rahmen des Tests muss ihr Kind verschiedene Aufgaben bewältigen, die zum problemlosen Meistern des Schulalltags relevant sind. Untersucht werden die Aspekte Sprache, Motorik, visuelle und auditive Wahrnehmung, Merkfähigkeit und Konzentration sowie soziale und emotionale Entwicklung.
Ziele und Inhalte der Schuleingangsuntersuchung:
- Besprechung der gesundheitlichen Vorgeschichte des Kindes und Erfassung von schulrelevanten körperlichen Erkrankungen oder Entwicklungsauffälligkeiten
- Untersuchung des Hörvermögens
- Untersuchung des Sehvermögens, inklusive Farbsehvermögen und räumlichem Sehen
- Einschätzung der individuellen Entwicklung in den Bereichen
- Sprache: Aussprache, Grammatik und Deutschkenntnisse
- Motorik: Feinmotorik, Grobmotorik und Koordination
- Visuelle und auditive Wahrnehmung, Merkfähigkeit und Konzentration
- Soziale und emotionale Entwicklung
- Körperliche Untersuchung
- Beratung zu vorschulischen Fördermöglichkeiten im Kindergarten und in der Familie und ggf. zuambulanten Therapiemaßnahmen in Absprache mit dem behandelnden Kinderarzt
- Empfehlung von schulischen Fördermaßnahmen und Feststellung von besonderem pädagogischem und medizinischem Förderbedarf
- Überprüfung des Impfstatus und Impfberatung
Stichtag für die Schulpflicht in NRW ist der 30. September, das heißt alle Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden im gleichen Jahr schulpflichtig. Für alle Kinder, die am 01. Oktober oder später ihren sechsten Geburtstag feiern, beginnt die Schulpflicht erst im nächsten Kalenderjahr.
Auf Antrag der Eltern können auch Kinder, die nach dem Stichtag (30. September) sechs Jahre alt werden, vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die nötige Schulreife besitzen.
Eine Rückstellung vom Schulbesuch erfolgt in der Regel aus erheblichen gesundheitlichen Gründen (Schulgesetz NRW-Schul-G vom 15.2.2005, zuletzt geändert 14.6.2016). Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in die Grundschule trifft die Schulleitung unter Einbeziehung des schulärztlichen Gutachtens und nach Möglichkeit im Einvernehmen mit den Eltern. Meistens bleibt das zurückgestellte Kind für ein weiteres Jahr im Kindergarten. Im Einzelfall kann es hilfreich sein, in Absprache mit dem behandelnden Kinderarzt eine zusätzliche individuelle Förderung des Kindes zu ermöglichen.
Bitte bringen Sie zur Schuleingangsuntersuchung folgende Dokumente mit:
- Einladung
- Entwicklungsbogen des Kindergartens(!)
- ausgefüllter Fragebogen
- ausgefüllter Statistik/Sozialbogen
- Vorsorgeheft (gelbes Heft)
- Impfausweis
- Arztbriefe oder Therapieberichte (falls vorhanden, zum Beispiel Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Frühförderung, Logopädie und Ergotherapie)
Darüber hinaus sollten Sie (falls vorhanden) Folgendes mitbringen:
- Brille
- Hörgeräte
Wichtiger Hinweis:
Da der Untersuchungstag für viele Kinder ein sehr aufregendes Ereignis ist, verhalten sich manche Kinder anders als in gewohnter Umgebung. Daher bietet uns die Einsicht in den Entwicklungsbogen des Kindergartens eine wichtige Hilfestellung.
Nach der Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule, d.h. ab Oktober des Jahres vor Schulbeginn bis ca. Ende Mai des Einschulungsjahres, werden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind von uns ins Gesundheitsamt eingeladen. Die Schuleingangsuntersuchungen finden im Zeitraum vom Oktober des Vorjahres bis zu den Sommerferien des Einschulungsjahres statt.
Wichtiger Hinweis:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bekommen Sie schriftlich einen Termin. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diesen wahrzunehmen, sagen Sie bitte rechtzeitig ab und vereinbaren direkt einen neuen Termin.
Die Untersuchung dauert ca. 60-90 Minuten.
Der erste Teil der Untersuchung wird von dem*der Medizinischen Fachangestellten durchgeführt.
und besteht aus dem Seh- und Hörtest, einer ersten Beurteilung des Zahlen- und Mengenverständnisses sowie einem kurzen Konzentrationstest. Der Impfausweis wird durchgesehen und ggf. eine schriftliche Impfempfehlung mitgegeben.
Nach einer kurzen Pause beginnt der zweite Teil der Untersuchung, der von der Schulärztin*dem Schularzt durchgeführt wird. Anhand von kindgerechten, altersentsprechenden Aufgaben untersuchen wir die Merkfähigkeit, die visuelle und auditive Wahrnehmung und die Fein- und Visuomotorik (Hand-Auge-Koordination). Andere Aufgaben testen die sprachliche Entwicklung ihres Kindes. Ebenso beurteilen wir die Grobmotorik und Körperkoordination. Zum Abschluss wird ihr Kind gemessen, gewogen und körperlich untersucht.
Nach der Untersuchung besprechen wir mit Ihnen die Testergebnisse und Untersuchungsbefunde. Bei Auffälligkeiten oder Problemen beantworten wir gerne Ihre Fragen und beraten Sie, wie Sie ihr Kind unterstützen können, um ihm einen guten Schulstart zu ermöglichen. Bei Bedarf empfehlen wir eine weitere medizinische Abklärung. Bei schwerwiegenden Erkrankungen überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, mit welchen Hilfsmitteln bzw. welcher individuellen Unterstützung der Schulalltag bewältigt werden kann.
Abschließend erhalten Sie für Ihre Unterlagen eine Kopie des schulärztlichen Gutachtens, das die wichtigen Untersuchungsergebnisse zusammenfasst. Eine zweite Ausfertigung senden wir direkt an die Grundschule.
Dienste finden:
- Downloads
- Informationen zur Schulpflicht & vorzeitiger/ zurückgestellter Einschulung
- Allgemeine Informationen zur Schuleingangsuntersuchung
- Benötigte Unterlagen zur Schuleingangsuntersuchung
- Zuständige Einrichtungen
-
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Hindenburgstraße 29
- 45127 Essen
- Weiterführende Links
- Ihre Kontaktpersonen für diese Dienstleistung
- Verwandte Dienstleistungen
- Impfungen für Kinder
- Zahnärztlicher Gesundheitsdienst