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Ausstellung eines Kennzeichenschildes nach Beschädigung.


Bei Beschädigung Ihres Kennzeichenschildes durch einen Unfall oder Ähnlichem wird Ihnen auf Antrag ein neues Kennzeichenschild mit gleicher Kennung ausgestellt. Gleiches gilt, wenn Ihr Kennzeichenschild unleserlich geworden ist oder sich eine Plakette vom Kennzeichen teilweise gelöst hat. Hierfür müssen Sie sich bei der zuständigen Zulassungsstelle um Ersatz kümmern.

Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig.

Alle Unterlagen sind grundsätzlich im Original vorzulegen.



  • Zulassungsantrag
    Ein entsprechendes Formular (Vollmacht) steht Ihnen als am Bildschirm ausfüllbare PDF-Datei unter dem nebenstehenden Link zum Download zur Verfügung.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Gültiges Ausweisdokument im Original
  • Bei juristischen Personen
    Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung sowie ein gültiges Ausweisdokument der vorsprechenden Person im Original
    Bei einer Einzelfirma zusätzlich ein gültiges Ausweisdokument des benannten Vertreters
  • Bei Freiberuflern
    Nachweis der aktuellen Firmenanschrift in Form eines Brief- oder Kopfbogens oder die Vorlage einer Bescheinigung über die Firmenanschrift eines Steuerberaters
  • Bei Vereinen
    Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern
    Die schriftliche Einwilligung und die gültigen sowie originalen Ausweisdokumente der oder des Erziehungsberechtigten sowie des Minderjährigen
  • Bei Vorsprache durch einen Bevollmächtigten
    Vorlage einer formlosen, schriftlichen Vollmacht oder des ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrages sowie die Ausweisdokumente des Antragstellers*in und Bevollmächtigten im Original

Es fallen Standardgebühren in Höhe von 3,80 - 5,50 Euro an.

Die Höhe der Gebühren kann im Einzelfall variieren und richtet sich jeweils nach dem Aufwand und den auszustellenden Dokumenten.


Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden können, senden Sie uns bitte eine E-Mail an das Postfach kfz@einwohneramt.essen.de oder rufen Sie uns an unter 0201/88-33 999.