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Man darf wählen, wenn man wahlberechtigt ist.


Die Wahlberechtigung wird durch das Wahlamt der Stadt Essen festgestellt.


Zuständige Einrichtung
Amt für Statistik, Stadtforschung und Wahlen
Kopstadtplatz 10
45121 Essen
Tel: +49 201 88-12001
Fax: +49 201 88-12012
E-Mail: amt12@essen.de