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Um EU-Heimtierausweise ausstellen zu dürfen, benötigen Tierärzte eine Erlaubnis des Veterinäramtes.


Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.


Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.



Zuständige Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
E-Mail: veterinaeramt@essen.de