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Um EU-Heimtierausweise ausstellen zu dürfen, benötigen Tierärzte eine Erlaubnis des Veterinäramtes.


Der Tierarzt oder die Tierärztin beantragt die Ermächtigung zur Ausstellung von EU-Heimtierausweisen. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird die Ermächtigung erteilt. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Eine Gebühr fällt unabhängig vom Ergebnis an.



Zuständige Einrichtung
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Goldschmidtstr. 112
45141 Essen
Tel: +49 201 88-59600
Fax: +49 201 88-59610
E-Mail: veterinaeramt@essen.de