Der Abschluss von Fischereipachtverträgen bedarf der Genehmigung durch die Fischereibehörde.
Wenn Sie einen Fischereipachtvertrag abschließen ist dieser durch das Ordnungsamt Essen zu genehmigen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Immissionsschutz, Ortshygiene, Jagd- und Fischereischeine, Fundsachen, Prostituiertenschutzgesetz
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- Fax: +49 201 88-32220
- E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de