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Der Abschluss von Fischereipachtverträgen bedarf der Genehmigung durch die Fischereibehörde.


Wenn Sie einen Fischereipachtvertrag abschließen ist dieser durch das Ordnungsamt Essen zu genehmigen.


Zuständige Einrichtung
Immissionsschutz, Ortshygiene, Jagd- und Fischereischeine, Fundsachen, Prostituiertenschutzgesetz
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32220
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de