Existiert kein eigenes Land, kann ein Jagdpachtvertrag über ein Jagdrevier abgeschlossen werden.Der Jagdpächter erteilt die Erlaubnis zur Jagd an die Jäger.
Das Veterinäramt prüft die Rechtmäßigkeit von geschlossenen Jagdpachtverträgen.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
-
- Waldungen und Baumpflege
- Eichenstraße 12
- 45133 Essen
- Tel: +49 201 88-67414
- Fax: +49 201 88-67425
- E-Mail: forstverwaltung@gge.essen.de