Das Rechtsamt bearbeitet die Haftpflichtschäden Dritter gegen die Stadt Essen und städtische Gesellschaften sowie Ansprüche der Stadt gegen Dritte wegen von diesen verursachten Schäden.
Ist Ihnen durch die Stadt Essen oder einer städtischen Gesellschaft ein Schaden, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall entstanden, können Sie Ihre Schadenersatzansprüche schriftlich oder über das nebenstehende Online-Formular geltend machen. Nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts müssen Geschädigte die Voraussetzungen für die erhobenen Ansprüche darlegen und beweisen. Das Rechtsamt wird Ihre Ansprüche prüfen.
Sofern durch das Rechtsamt Ermittlungen zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes geführt werden müssen, bedenken Sie bitte, dass diese entsprechende Bearbeitungszeit erfordern.
Über das Ergebnis der Ermittlungen werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigen wir folgende Angaben und Unterlagen:
- Schildern Sie ausführlich den Sachverhalt.
- Nennen Sie den genauen Schadensort (gegebenenfalls mit Handskizze oder Fotos).
- Beschreiben Sie den Schadenshergang.
- Nennen Sie den Schadenstag und die Uhrzeit.
- Benennen Sie gegebenenfalls Zeugin*Zeuge, die den Vorfall beobachtet haben.
- Beschreiben Sie den Schadensumfang.
- Belegen Sie gegebenenfalls die Schadenhöhe durch Anschaffungs- und/oder Reparaturrechungen/Kostenvoranschlag/Sachverständigengutachten.
- Gehört der beschädigte Gegenstand zum Vermögen eines Betriebes, geben Sie bitte an, ob Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
- Nennen Sie Ihre Bankverbindung.
- Onlinedienstleistungen
- Anzeige von Haftpflichtschäden
Dienste finden:
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- Zuständige Einrichtung
-
- Rechtsamt
- Lindenallee 6-8
- 45121 Essen
- Tel: +49 201 88-0