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Planen Sie als Staatsangehörige*r eines Drittstaates die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum, welches von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung Ihres Herkunftsstaates (Botschaft, Konsulat) ausgestellt wurde.
Ein Schengen Visum wird für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen erteilt.
Für langfristige Aufenthalte wird hingegen ein Nationales Visum benötigt.
Ob Sie oder Ihre Angehörigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen und wie Sie dieses beantragen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.


Die folgenden Visa-Kategorien werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 zwecks Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ertreilt:

  • Flughafentransfervisum (Schengen-Visum Typ A): Mit diesem Visum ist Ihnen der kurzzeitige Aufenthalt im Transitraum eines deutschen Flughafens gestattet, falls dieser als Zwischenstopp auf einer Flugreise zwischen zwei Nicht-Schengen-Staaten liegt. Genauere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

  • Visum zum Kurzaufenthalt (Schengen-Visum Typ C): Ein Visum dieser Kategorie kann für den Aufenthalt im gesamten Schengen-Gebiet bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen gewährt werden. Sind Sie mit einem C-Visum eingereist, welches die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen nicht voll ausschöpft, können Sie über die aufgelisteten Kontaktwege die Verlängerung Ihres Visums beantragen.

  • Visum zum längerfristigen Aufenthalt (Schengen-Visum Typ D): Ähnlich wie das Typ C Visum kann dieses Visum längstens für einen  Aufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt werden. Beantragen Sie die Verlängerung eines C-Visums, erfolgt dies in der Ausländerbehörde als D-Visum. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

§ 6 AufenthG; Artikel 3, 24, 25-26 und 33 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 Visakodex


€ 80,- je Antrag für Erwachsene. 
€ 40,- je Antrag für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren.

Einige Personenkreise sind von der Gebührenpflicht zur Beantragung eines Schengen-Visums befreit. Genauere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.


Angehörige der folgenden Staaten sind von der Visumspflicht zur Einreise befreit:

  • Mitglietstaaten der Eurpäischen Union
  • Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein
  • Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Korea (Südkorea), Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, sowie die Vereinigten Staaten von Amerika

Genauere Informationen zur Visumspflicht, bzw. -freiheit entnehmen Sie bitte der Internetseite des Auswärtigen Amtes.