Wer ein Kind/Jugendlichen als Pflegeperson bei sich aufnehmen möchte, benötigt eine Erlaubnis des Jugendamtes.
Falls Sie ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.
Falls Sie ein Pflegekind in Vollzeitpflege aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.
- Zuständige Einrichtung
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- Amtsvormundschaften, -pflegschaften ,Beistandschaften, Unterhaltsberatung
- Kopstadtplatz 12
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-51235
- Fax: +49 201 8851233