Fahrzeuge können abgeschleppt oder umgesetzt werden, zum Beispiel nach einer Fahrzeugpanne, nach einer Behinderung oder einer anderen Ordnungswidrigkeit, nach einem Unfall oder nach unberechtigter Nutzung eines Parkplatzes. Darüber hinaus können Fahrzeuge aus strafprozessualen Gründen (Sicherstellung oder Beschlagnahme) abgeschleppt werden. Dabei gibt es verschiedene Institutionen, die Abschleppungen veranlassen können: kommunale Ordnungsbehörden, die Polizei, oder private Parkraumverwalter*innen. Nach Zahlung der Abschleppkosten und eventueller weiterer Gebühren (gegebenenfalls. nach Freigabe der Strafverfolgungsbehörden) kann das Fahrzeug in der Regel wieder herausgeben werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Ordnungsbehörde beziehungsweise die Polizei.
Es mag vielleicht auch Ihnen schon einmal passiert sein: Gerade hat man noch das Fahrzeug aus Zeitdruck mehr schlecht als recht geparkt, nun kehren Sie zurück und der Wagen befindet sich nicht mehr am Abstellort.
Zur dortigen Abholung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II
- Personalausweis oder Reisepass mit Lichtbild
- Schriftliche Vollmacht (bei Fremdabholung)
- Bargeld
Barzahlung
Wenden Sie sich bitte in Fällen dieser Art wegen der Möglichkeit des Diebstahls zunächst an die Polizeileitstelle. Alternativ können Sie sich aber auch gerne direkt mit der Leitstelle der städtischen Verkehrsüberwachung in Verbindung setzen.
- Polizeileitstelle
Telefon +49 (0)201 829 0 - Leitstelle der Verkehrsüberwachung
Telefon +49 (0)201 88 32447
Bei diesen Dienststellen erfahren Sie, zu welchem Abschleppunternehmen Ihr Fahrzeug verbracht wurde.
Die Herausgabe des Fahrzeuges ist insbesondere zwingend gebunden an die Zahlung der Abschleppkosten. Andernfalls kann der Wagen zurückbehalten werden.
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Verkehrsüberwachung Leitstelle
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Tel: +49 201 88-32447
- Fax: +49 201 88-32399
- Verwandte Dienstleistungen
- Abschleppmaßnahme (Verfahren)