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Die Ausleihe von Bußgeldakten zur Einsichtnahme ist nur an Rechtsanwälte oder Behörden möglich. Betroffene können ihre Akten ausschließlich in den Räumen der Bußgeldstelle einsehen. Für die Ausleihe werden Gebühren erhoben.

 


Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden. Personen, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können im Bußgeldverfahren ihre Rechte wahrnehmen, indem sie die Einsicht in die Bußgeldakte beantragen und/oder Einspruch gegen den Bescheid erheben. Sind Gegenstände beschlagnahmt oder sichergestellt worden, kann unter bestimmten Umständen eine Besichtigung beantragt werden. Weiterhin können in bestimmten Fällen Zahlungserleichterungen (Stundung/Aufschub, Teilzahlungen) gewährt werden. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).


Zuständige Einrichtung
Registratur, Posteingang, Aktenausleihe, Datenerfassung
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32399
E-Mail: bussgeldstelle@ordnungsamt.essen.de