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Leichenpass

Werden bei der Überführung einer Leiche nationale Grenzen überschritten, so ist ein gesondertes Antragsverfahren mit Ausstellung eines Leichenpasses sowie die Berücksichtigung rechtlicher und technischer Bestimmungen des Ursprungs- und Ziellandes erforderlich. Zusätzlich gilt in einigen Bundesländern bei Landesgrenzübertritt eine sog. Vorführpflicht. In Deutschland ist der Transport einer Leiche zudem ausschließlich in einem nach DIN-Norm geprüften Fahrzeug gestattet. Die Überführung erfolgt regelhaft vom Ort des Versterbens zu einem geeigneten Klimaraum und im Rahmen der Bestattung von dort zu Krematorium und/oder letzter Ruhestätte.



Ein Leichenpass darf nur ausgestellt werden, wenn eine von der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unteren Gesundheitsbehörde veranlasste weitere ärztliche Leichenschau vorgenommen wird und mit einer Bescheinigung bestätigt worden ist, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht.

In Essen wird die zweite Leichenschau beim Krematorium am

 

Hellweg Friedhof

Hellweg 95

42279 Essen

 

durchgeführt. Es ist in der Regel erforderlich, dass der Leichnam dort gegen eine Liegegebühr von 30 Euro bis zum nächsten Tag belassen wird. Für die Leichenschau wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben.

Hat der oder die Verstorbene bei Eintritt des Todes an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten oder besteht der Verdacht, dass zum Zeitpunkt des Todes eine solche bestanden hat, so ist eine Bescheinigung der Unteren Gesundheitsbehörde mitzuführen, wonach gegen die Beförderung der Leiche keine Bedenken bestehen.


Für die Ausstellung des Leichenpasses sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung des Standesbeamten über die Eintragung des Sterbefalls oder Genehmigung nach § 39 des Personenstandsgesetzes,
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau.

Die Verwaltungsgebühr für einen Leichenpass beträgt 25 Euro.


Zuständige Einrichtung
Bestattungswesen
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32220
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de