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In Deutschland gilt Bestattungspflicht für Verstorbene. Die gesetzlich als bestattungspflichtig festgelegten Hinterbliebenen haben die Bestattung zu veranlassen.

Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Umgang mit verstorbenen Personen zuständig. Diese Rahmenbedingungen sind im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Im Verzeichnis der Dienstleistungen finden Sie Informationen über die wesentlichen für die Allgemeinheit interessanten Regelungsinhalte des Gesetzes. Wenn Sie weitergehende Fragen oder Anregungen haben, nehmen Sie bitte Verbindung über den angegebenen Kontakt auf.

Beerdigungsunternehmen werden durch das Ordnungsamt nicht vermittelt.




Zuständige Einrichtung
Bestattungswesen
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32220
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de