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Bewachungsgewerbe

Wer selbständig als einzelne natürliche Person oder in Form einer juristischen Person (GmbH, AG, Verein, Genossenschaft oder ausländische Gesellschaft) Leben und /oder Eigentum anderer Personen bewacht, muss eine Erlaubnis besitzen. Die Bewachung eigenen Eigentums ist erlaubnisfrei.

Angestellte Wachleute müssen ebenfalls persönlich zuverlässig sein. Der*Die Unternehmer*in hat daher die Pflicht, zur Einstellung vorgesehenes Personal sofort der Ordnungsbehörde zu melden. Den Meldungen sind Nachweise über Ausbildung und Unterrichtung des Personals, Nachweise und Anmeldungen zu Sachkundeschulungen und eine Kopie des Personalausweises mit Vor- und Rückseite beizufügen.


Antragsunterlagen für Einzelpersonen und Mitglieder von Personengesellschaften

Die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis erfordert grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind daher bei Beantragung der Erlaubnis folgende Unterlagen mit dem Antrag einzureichen oder bei einer Vorsprache vorzulegen:

  • Personalausweis, bzw. Pass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung
  • Auskünfte in Steuersachen des Finanzamtes (Firmensitz, sonst Wohnsitz)
  • Auskünfte in Steuersachen der Gemeindekasse (Firmensitz, sonst Wohnsitz; bei Wohnsitz Essen nutzen Sie bitte den nebenstehenden Link)
  • Kopie des Nachweises über die erforderlich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung oder anerkennungsfähige andere Nachweise für Antragsteller*in (bei juristischen Personen für gesetzliche Vertretung, soweit sie mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst ist - ist keine gesetzliche Vertretung mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben direkt befasst, muss zumindest eine*n Betriebsleiter*in einen entsprechenden Nachweis haben).
  • Nachweis von Haftpflichtversicherungen mit folgenden Deckungssummen:
    • für Personenschäden 1.000.000,00 EURO
    • für Sachschäden 250.000,00 EURO
    • für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000,00 EURO
    • für reine Vermögensschäden 12.500,00 EURO
  • Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse - Schufa
  • Auskünfte aus dem Insolvenzregister und dem Haftbefehlsregister beim Amtsgericht des Firmensitzes oder Wohnortes können mitgebracht werden, sind aber für die Antragstellung nicht zwingend notwendig.
  • Auszüge aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis -BZR2, Belegart 0-, Gewerbezentralregister -GZR3, Belegart 9-)
    Diese Auszüge können Sie bei der Einwohnermeldebehörde des jeweiligen Wohnortes beantragen. In Essen sind Ihnen die Bürgerämter behilflich.
    Das Bundesamt für Justiz bietet auf der eigenen Internetseite auch die Einholung der Auszüge im OnLine-Verfahren an.
  • Ausländer, die sich in Deutschland aufhalten und selbständig oder nichtselbständig tätig werden wollen, benötigen einen hierzu berechtigenden deutschen Aufenthaltstitel, soweit sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Mitgliedstaates haben.

Antragsunterlagen für juristische Personen

Bei Antragstellung durch eine juristische Person sind für diese zusätzlich vorzulegen (neben den genannten Unterlagen für die verantwortlichen natürlichen Personen):

  • die Auskünfte in Steuersachen auch für die juristische Person, sofern diese bereits im Register eingetragen ist
  • aktueller Auszug aus dem Erfassungsregister (Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister)
  • Original und Kopie des Gründungsbeschlusses / der Satzung
  • Auszug aus dem Bundeszentralregister über die juristische Person
    Gewerbezentralregister (GZR4, Belegart 9)
    Dieser Auszug kann auch mit den Auszügen für die natürlichen Personen in den Einwohnermeldebehörden eingeholt werden.

wichtige Hinweise

Die Meldung des Wachpersonals ist zwingend erforderlich.

Für die Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit wird eine Gebühr i.H.v. 30,00 EURO pro zu überprüfender Person erhoben.



Der Antrag auf Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis muss persönlich vom zukünftigen Gewerbetreibenden bzw. der vertretungsberechtigten Person gestellt werden. Die vorherige Zusendung von Antragsunterlagen ist über die Kontaktangaben möglich. Die Erteilung einer Bewachungserlaubnis erfordert grundsätzlich die persönliche Zuverlässigkeit des*der Antragstellenden.


In Essen wird für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes eine Gebühr von 1.200 EURO erhoben. Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Wachpersonals wird zusätzlich eine Gebühr von 30 EURO pro Person erhoben.

 

Die Einholung der Bundeszentralregisterauszüge über verantwortliche Personen und Firmen verursacht weitere Kosten von 13 Euro pro Person / Firma und Auszug.
Die Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen und Unterlagen durch andere Dienststellen und Behörden kann dort zusätzliche finanzielle Leistungen erforderlich machen.

 


Detektive

Private Ermittler, die über Observation hinaus keine ausdrückliche Bewachung von Gegenständen oder Personen vornehmen, benötigen keine Erlaubnis, sondern müssen nur das Gewerbe anmelden. Der selbständige Warenhausdetektiv bewacht dagegen den Warenbestand im Kaufhaus und muss deshalb eine Erlaubnis haben



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Antrag für eine Bewachungserlaubnis
Zuständige Einrichtung
Bewachungsgewerbe
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-0
Fax: +49 201 88-32242
E-Mail: bewacher@ordnungsamt.essen.de