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Kampfmittel sind Gegenstände beziehungsweise Teile von diesen, die ehemals zur Kriegsführung bestimmt waren oder noch bestimmt sind. Hierzu zählen unter anderem Bomben, Minen oder Granaten aus den beiden Weltkriegen. Zur ordnungsmäßigen Beseitigung dieser Gegenstände muss ihr Auffinden unverzüglich an das zuständige Ordnungsamt bzw. die Polizei gemeldet werden. Diese ordnen dann die fachkundige Räumung der Kampfmittel durch Experten an. Im Rahmen der Baugenehmigung ist die Prüfung der Kampfmittelbelastung je nach Bundesland entweder immer oder in als potentiell mit Kampfmittel belastet gekennzeichneten Gebieten zwingend erforderlich. Erst mit Kampfmittelfreigabe des zuständigen Fachbereichs dürfen Bauarbeiten begonnen werden.

Die originären Ansprechpartner für Kampfmittel-, Munitions- und Bombenfunde sind das Ordnungsamt und die Polizei. Eine Entsorgung von Kampfmitteln und Munitionsresten sowie eine Bombenentschärfung erfolgt durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf. Die Feuerwehr wird nur unterstützend tätig, um das gefährdete Gebiet zu sichern.


Blindgängerfunde in Essen

In Essen werden immer wieder Bombenblindgänger aus dem II. Weltkrieg gefunden, die in der Regel unverzüglich entschärft werden müssen.

Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird ein Evakuierungsplan erstellt, aus dem hervorgeht, welche Gebäude geräumt werden müssen. Das bedeutet, hierfür müssen alle Personen die Wohn- bzw. Geschäftsräume verlassen. 

Bereits sehr zeitnah nach dem Fund des Kampfmittels werden die Bürger*innen mittels Lautsprecherdurchsagen über die bevorstehende Evakuierung informiert, damit sie sich auf die Räumung vorbereiten können. Anschließend führt das Ordnungsamt Evakuierungsdurchgänge durch und fordert die Bürger*innen auf, den betroffenen Bereich sofort zu verlassen.

Alle Zufahrtswege zum Bombenfundort werden für die Dauer der Entschärfung gesperrt. Busse und Bahnen dürfen während der Entschärfung nicht im betroffenen Bereich fahren.

Bitte folgen Sie den Anweisungen von Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei.

Weitere Informationen zum Thema Bombenentschärfung und Evakuierung finden Sie unter www.essen.de/bombenfund.

 

Luftbildauswertung

Im Rahmen von Baumaßnahmen oder Aufbruchgenehmigungen ist zwingend ein Antrag auf Luftbildauswertung zu stellen, wenn ein erheblicher Bodeneingriff (tiefer als 80cm) erfolgen soll.

Die Auswertung der Luftbilder erfolgt durch die Bezirksregierung Düsseldorf, der die Luftbilder der Alliierten zur Verfügung gestellt wurden.


Antragstellung

Der Antrag auf Luftbildauswertung ist aufgrund der Zuständigkeit beim Ordnungsamt zu stellen.

Diesem Antrag kann nur in Zusammenhang mit einer Bautätigkeit entsprochen werden.

Reine Kauf- oder Veräußerungsabsichten erfüllen nicht die Voraussetzungen der Antragstellung.

Zudem muss bei der beabsichtigten Bautätigkeit ein erheblicher Bodeneingriff (tiefer als 80 cm) vorgesehen sein.

Des Weiteren muss mitgeteilt werden, um welche Art der Bautätigkeit es sich handelt.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, teilen Sie in Ihrem Antrag bitte die genaue Anschrift mit, wenn möglich Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer und fügen dem Antrag bitte einen Auszug aus der Deutschen Grundkarte oder vergleichbarer Karte in ausreichender Ausdehnung mit mindestens zwei leserlichen Straßennamen und mit eindeutiger Abgrenzung der zu untersuchenden Fläche, in der die Tiefbaumaßnahme stattfindet, bei.

Bitte senden Sie Ihren Antrag per E-Mail an kampfmittel@essen.de.


Berühren oder  transportieren Sie Fundstücke, die Kampfmittel sein könnten, keinesfalls, sondern lassen sie diese, wie vorgefunden, am Fundort liegen.

Nutzen Sie bitte umgehend die allgemeinen Notrufnummern 110 und 112, um auf die Gefahrenlage aufmerksam zu machen.