Wer im Stadtgebiet Essen Wetteinsätze für Pferderennen entgegennehmen oder solche Wettgeschäfte vermitteln will, bedarf einer Erlaubnis der Bezirksregierung Düsseldorf.
Von besonderer Problematik ist in Nordrhein-Westfalen zurzeit der Betrieb von Annahmestellen für Sportwetten außerhalb von Pferderennen.
Es werden durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport zentral 20 Konzessionen für das Veranstalten von Sportwetten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilt. Auf dieser Basis erteilt dann die Bezirksregierung Düsseldorf u.a. für das Gebiet der Stadt Essen Erlaubnisse für Einzelbetriebe wie beispielsweise Wettbüros. Antragsberechtigt für Einzelbetriebserlaubnisse sind nur Inhaberinnen und Inhaber von Konzessionen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.
Postanschrift
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
Büroadresse
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 21
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Tel. +49 (0)211 4752017
Fax +49 (0)211 4752974
E-Mail poststelle@brd.nrw.de
Rechtsgrundlagen
- Rennwett- und Lotteriegesetz
- Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glückspielwesen in Deutschland
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
Weitere Informationen
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Gaststätten, Spielhallen und Geld- und Warenspielgeräte
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 8832242
- E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de