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Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die mit einer Geldbuße geahndet wird. Im Kontext vieler Gesetze werden bestimmte Verhaltensweisen als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Dabei handelt es sich um leichtere Gesetzesverstöße, also Verstöße ohne kriminellen Inhalt, die nicht mit einer Strafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden. Rechtsgrundlage sind die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).

 

Bußgeldbescheide können bei Verkehrsordnungswidrigkeiten sowohl aus dem ruhenden Verkehr als auch aus dem Fließverkehr resultieren. Die Bußgeldstelle beim Ordnungsamt der Stadt Essen befasst sich mit der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Stadtgebiet Essen begangen worden sind. Damit trotzdem bei der Bemessung von Bußgeldern und Fahrverboten überall in Deutschland gleich zu bewertende Verstöße auch gleich geahndet werden, besteht ein für alle Bußgeldstellen verbindlicher Katalog. Die einzelne Bußgeldstelle hat folglich keinen Ermessensspielraum.


Personen, die einen Bußgeldbescheid erhalten haben, können im Bußgeldverfahren ihre Rechte wahrnehmen, indem sie die Einsicht in die Bußgeldakte beantragen und/oder Einspruch gegen den Bescheid erheben. Weiterhin können in bestimmten Fällen Zahlungserleichterungen (Stundung/Aufschub, Teilzahlungen) gewährt werden.




Zuständige Einrichtung
Bußgeldverfahren
Porscheplatz 1
45127 Essen
Fax: +49 201 88-32399
E-Mail: bussgeldstelle@ordnungsamt.essen.de