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Fischerprüfung

Die Fischerprüfung ist bei der Unteren Fischereibehörde des Wohnortes abzulegen. Die Untere Fischereibehörde des Wohnortes kann auf Antrag genehmigen, dass die Prüfung vor einem Prüfungsausschuss einer anderen Fischereibehörde in Nordrhein-Westfalen abgelegt wird.

Die Untere Fischereibehörde stellt kein Lernmaterial zur Verfügung. Insoweit wird auf den freien Handel verwiesen. Sie können sich aber durch den Besuch eines Vorbereitungskurses auf die Fischerprüfung vorbereiten. Der Besuch eines Vorbereitungskursus ist in Nordrhein-Westfalen - anders als in manchen anderen Bundesländern - keine Pflicht.

 

In Essen werden zweimal im Jahr Prüfungstermine angeboten, die in der Regel im April/ Mai und im November/Anfang Dezember stattfinden.


Prüfungsort

    Fischereiverein Essener Angelfreunde e.V.

    alter Pfarrsaal St. Maria Rosenkranz, Haus-Berge-Strasse 231a ,

    45356 Essen, Nähe Bahnhof Bergeborbeck


Es dürfen nur Personen teilnehmen, die das dreizehnte Lebensjahr vollendet haben. Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen.


Am Prüfungstag ist neben einem Ausweisdokument die Einzahlungsquittung vorzulegen.


Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung, die als pdf-Datei heruntergeladen werden können, sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde einzureichen


Für die Genehmigung wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Die Prüfungsgebühr von 50 Euro ist vor der Prüfung zu bezahlen



Zuständige Einrichtung
Untere Fischereibehörde
Porscheplatz 1
45127 Essen
Tel: +49 201 88-32110
Fax: +49 201 88-32220
E-Mail: info32-2@ordnungsamt.essen.de