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Fundbüro

Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder. Falls eine Person eine verlorene Sache im Gemeindegebiet findet und diese an sich nimmt, muss dies dem Fundbüro gemeldet werden, sofern die Sache nicht direkt dem Eigentümer zurückgegeben werden kann. Wenn ein Wertgegenstand verloren wurde, kann der Verlust im Fundbüro angezeigt werden.

 

Das Fundbüro der Stadt Essen dient als Sammelstelle für alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände. Fundsachen können bei glaubhafter Schilderung der Besitzansprüche an den Besitzer/die Besitzerin ausgehändigt werden.

Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt.

Verlorene Tiere können eventuell über das Tierheim wiedergefunden werden.

Sofern Sie etwas verloren haben, wenden Sie sich bitte an die unten im Kontakt angegebene Dienststelle. Ergibt sich aus der gefundenen Sache ein Hinweis auf einen möglichen Eigentümer (zum Beispiel durch Personalpapiere), spricht das Fundbüro ohnehin diese Person von sich aus an.
Eine erste Kontaktaufnahme Ihrerseits sollte zweckmäßigerweise fernmündlich oder per Fax oder E-Mail erfolgen.


Es ist erforderlich, dass Sie zur Glaubhaftmachung Ihres Besitzanspruches den gesuchten Gegenstand möglichst genau beschreiben und präzise Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes machen. Zur Hilfestellung können Sie nebenstehend ein Formblatt herunterladen.


Berücksichtigen Sie bitte, dass die meisten Fundsachen erst nach mehreren Tagen oder sogar Wochen das Fundbüro erreichen. Eine Nachfrage sollte daher nicht vor Ablauf von etwa drei Arbeitstagen erfolgen.



Nicht abgeholte Fundsachen werden in unregelmäßigen Abständen versteigert. Die Gegenstände können am Versteigerungstage vorher besichtigt werden. Die Termine werden im Amtsblatt der Stadt Essen, aber auch in der Lokalpresse bekannt gegeben.


Onlinedienstleistungen
Anfrage nach einer Fundsache
Zuständige Einrichtung
Fundbüro
Alfredistraße 33
45127 Essen
Tel: +49 201 88-32107
Fax: +49 201 88-32220
E-Mail: fundbuero@ordnungsamt.essen.de