Unabhängig von der privatrechtlichen Verfolgung einer Schädigung durch einen Hund (Schadensersatz, Schmerzensgeld) und den eventuellen strafrechtlichen Konsequenzen kann ein solcher Vorfall auch ordnungsrechtlich aufgegriffen werden, um die Hundehaltung an sich zu überprüfen.
Anzeige
Wenn Sie eine Anzeige einer Verletzung durch einen Hund erstatten wollen, benötigen wir folgende Angaben:
- Ihren Namen und Ihre vollständige Adresse (Sie müssen sich als Zeuge zur Verfügung halten);
- gegebenenfalls zusätzlich Namen und Anschrift der geschädigten Person;
- Name und Anschrift des Hundehalters - soweit sie Ihnen bekannt sind;
- Ort und Zeitpunkt des Vorfalls;
- genaue Schilderung des Vorfalls und des Ablaufs des Geschehens;
- Name und Anschrift eventueller bezeugender Personen;
- Beschreibung und Umfang des Schadens.
Strafanzeige
Ein Hinweis, ob und gegebenenfalls bei welcher Dienststelle Sie in dieser Sache bereits eine Strafanzeige gestellt haben, ist für die weitere Bearbeitung der Sache hilfreich. Falls Sie noch keine Anzeige erstattet haben, empfehlen wir, dies unverzüglich nachzuholen.
- Onlinedienstleistungen
- Anzeige eines Schadensvorfalls durch einen Hund
Dienste finden:
- Onlinedienstleistungen
- Anzeige eines Schadensvorfalls durch einen Hund
- Zuständige Einrichtung
-
- Allgemeine Gefahrenabwehr, Landeshundegesetz, Maßnahmen nach dem PsychKG , Sprengstoffrecht, Hafenbehörde
- Ellernstraße 29
- 45326 Essen
- Tel: +49 201 88-0
- Fax: +49 201 88-32151
- E-Mail: gefahrenabwehr@ordnungsamt.essen.de