Erlaubnispflicht
Wer kurzfristige Kredite gegen Pfandgaben gewährt, bedarf einer Erlaubnis. Unter die Erlaubnispflicht fällt auch die Pfandannahme in Form von Immobilien oder Kraftfahrzeugen.
Die Erlaubnis ist persönlich unter Angabe aller Personalien beim Ordnungsamt zu beantragen.
Ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils nicht älter als drei Monate) sind nach Möglichkeit sofort beizufügen.
Zur weiteren Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit sind Auskünfte in Steuersachen (Finanzamt und Gemeindekasse) nötig.
Da an das Pfandleihergewerbe besondere Sicherheitsanforderungen gestellt werden, sind neben den bereits genannten Unterlagen auch ein Versicherungsnachweis sowie eine Grundrisszeichnung, aus der sich die Lage der für das Gewerbe genutzten Räume ergibt, vorzulegen.
In Essen wird für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Pfandleihgewerbes eine Gebühr von 1.000 Euro erhoben.
Die Einholung der Bundeszentralregisterauszüge über verantwortliche Personen verursacht weitere Kosten von 13 Euro pro Person und Auszug.
Die Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen und Unterlagen durch andere Dienststellen und Behörden kann dort zusätzliche finanzielle Leistungen erforderlich machen.
Barzahlung
EC-Karte
Dienste finden:
- Zuständige Einrichtung
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- Ordnungsamt
- Porscheplatz 1
- 45127 Essen
- Fax: +49 201 88-32003
- E-Mail: ordnungsamt@essen.de